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Nachtzuschlag berechnen — steuerfreier Anteil nach § 3b EStG

Grundlohn, Zuschlagsart und Stunden eingeben — der Rechner zeigt den steuerfreien Zuschlagsbetrag inklusive Kappungsgrenze und SV-Freigrenze.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Angaben zum Zuschlag

Grundlohn, Zuschlagsart und Stunden eingeben — das Ergebnis wird automatisch berechnet.

Regelmäßiger Arbeitslohn ohne die Zuschläge selbst.
Anzahl der Stunden mit dieser Zuschlagsart.
Zuschlagsart
Nacht 0-4 Uhr erschwert gilt nur, wenn die Arbeit bereits vor 4 Uhr aufgenommen wurde. "Hohe Feiertage" = 31.12. ab 14 Uhr sowie 24.12. ab 14 Uhr, 25.12., 1.1., 1.5. Treffen mehrere Arten in derselben Stunde zusammen, gilt nur der höchste Satz — keine Kumulierung.
Erscheint auf dem PDF-Nachweis, optional.

Über dieses Werkzeug

§ 3b EStG stellt Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit steuerfrei, soweit sie den Grundlohn um höchstens den jeweiligen Prozentsatz übersteigen — dabei wird der Grundlohn auf maximal 50 € je Stunde gedeckelt. Sozialversicherungsrechtlich gilt zusätzlich eine niedrigere Grenze von 25 € je Stunde (§ 1 SvEV): Zuschläge auf einen höheren Grundlohn bleiben zwar weiter steuerfrei, werden aber beitragspflichtig. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.

Was dieser Rechner nicht abbildet

5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
  1. Treffen mehrere Zuschlagsarten in derselben Stunde zusammen (z. B. Nachtarbeit an einem Feiertag), gilt nur der höchste Satz — keine Kumulierung der Prozentsätze.
  2. Die "erschwerte" Nachtarbeit (40 %) gilt nur für die Stunden zwischen 0 und 4 Uhr, und nur wenn die Arbeit bereits vor 4 Uhr aufgenommen wurde — dieser Rechner prüft das nicht automatisch, die Auswahl muss der Nutzer selbst korrekt treffen.
  3. Kein automatischer Abgleich mit dem Feiertagskalender eines Bundeslands — welcher Tag ein Feiertag ist, muss der Nutzer selbst prüfen.
  4. Keine Berücksichtigung von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen, die höhere oder abweichende Zuschlagssätze regeln.
  5. Ersetzt keine Lohnabrechnung und keine individuelle Steuer- oder Beitragsberatung.

Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.