Nachtzuschlag berechnen — steuerfreier Anteil nach § 3b EStG
Grundlohn, Zuschlagsart und Stunden eingeben — der Rechner zeigt den steuerfreien Zuschlagsbetrag inklusive Kappungsgrenze und SV-Freigrenze.
Angaben zum Zuschlag
Grundlohn, Zuschlagsart und Stunden eingeben — das Ergebnis wird automatisch berechnet.
Frühere Berechnungen wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
Rechtsgrundlage: § 3b Einkommensteuergesetz (EStG). Die Kappungsgrenze (§ 3b Abs. 2 EStG) begrenzt den Grundlohn, auf den die Zuschläge berechnet werden, auf maximal 50 €/Stunde. Sozialversicherungsrechtlich (§ 1 SvEV) gilt eine niedrigere Freigrenze von 25 €/Stunde.
Über dieses Werkzeug
§ 3b EStG stellt Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit steuerfrei, soweit sie den Grundlohn um höchstens den jeweiligen Prozentsatz übersteigen — dabei wird der Grundlohn auf maximal 50 € je Stunde gedeckelt. Sozialversicherungsrechtlich gilt zusätzlich eine niedrigere Grenze von 25 € je Stunde (§ 1 SvEV): Zuschläge auf einen höheren Grundlohn bleiben zwar weiter steuerfrei, werden aber beitragspflichtig. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.
Was dieser Rechner nicht abbildet
5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Treffen mehrere Zuschlagsarten in derselben Stunde zusammen (z. B. Nachtarbeit an einem Feiertag), gilt nur der höchste Satz — keine Kumulierung der Prozentsätze.
- Die "erschwerte" Nachtarbeit (40 %) gilt nur für die Stunden zwischen 0 und 4 Uhr, und nur wenn die Arbeit bereits vor 4 Uhr aufgenommen wurde — dieser Rechner prüft das nicht automatisch, die Auswahl muss der Nutzer selbst korrekt treffen.
- Kein automatischer Abgleich mit dem Feiertagskalender eines Bundeslands — welcher Tag ein Feiertag ist, muss der Nutzer selbst prüfen.
- Keine Berücksichtigung von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen, die höhere oder abweichende Zuschlagssätze regeln.
- Ersetzt keine Lohnabrechnung und keine individuelle Steuer- oder Beitragsberatung.
Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.